Checklisten

Checklisten

Anhand dieser Fragen und Checklisten können Sie Ihren Bedarf an gesetzlich vorgeschriebenem Datenschutz erkennen.

Die Checklisten stellen nur Minimum-Anforderungen und keine rechtsverbindliche Beratung dar.

Ihr Unternehmen muss individuell betrachtet werden.

Diese Checklisten ersetzen keine verbindliche Datenschutzberatung.


Beantworten Sie bitte für sich selber

die nachfolgend aufgeführten Fragen:

  • Kennen Sie sich mit den Folgen von Datenschutzverletzungen aus?
    •     Finanzieller Schaden?
    •     Imageschaden?
    •     Betroffenenrechte?
    •     Recht auf Vergessen?
    •     Anzeigen?
    •     Unterlassungserklärungen?


  • Was müssen Unternehmen bei der Umsetzung des Datenschutzes beachten?
    •   Zutrittskontrolle
    •   Zugangskontrolle
    •   Zugriffskontrolle
    •   Weitergabekontrolle
    •   Eingabekontrolle
    •   Auftragskontrolle
    •   Verfügbarkeitskontrolle
    •   Trennungsgebot
  • Kennen Sie alle wichtigen Regeln bei der Umsetzung des Datenschutzes?
    •   Rechtmäßigkeit
    •   Einwilligung
    •   Zweckbindung
    •   Erforderlichkeit und Datensparsamkeit
    •   Transparenz und Betroffenenrechte
    •   Datensicherheit
    •   Kontrolle
  • Was sind personenbezogene Daten?

    „Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person („betroffene Person“) beziehen.


    Als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, welche direkt oder indirekt über Namen, Adresse oder besondere Merkmale identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.


    Ausgeschlossen von personenbezogenen Daten sind "anonyme Informationen".


    Unter anonymen Informationen versteht man Daten, die sich nicht auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Ebenso versteht man darunter personenbezogene Daten, die in einer Weise anonymisiert worden sind, dass die betroffene Person nicht oder nicht mehr identifiziert werden kann.


    Die DSGVO gilt nicht für die personenbezogenen Daten Verstorbener. Die Mitgliedstaaten können jedoch Vorschriften für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten Verstorbener vorsehen.

  • Wie hoch sind die mögliche Strafen bei Datenschutzverletzungen?

    Bis zu EUR 10.000.000,- oder (wenn höher) 2% des Jahresumsatzes.


    Erfolgt unter anderem bei Verstößen gegen die Pflichten des Verantwortlichen oder Auftragsbearbeiter bei:


        Verfahrensverzeichnis

        Technische und organisatorische Datensicherheit

        Data Breach Notification Duty



    Bis zu EUR 20.000.000,- oder (wenn höher) 4% des Jahresumsatzes.


    Erfolgt unter anderem bei Verstößen gegen:


            Vorgaben Datentransfer in EU-Ausland

            Betroffenenrechte

            Datenschutzgrundsätze

  • Brauchen Sie einen internen oder externen Datenschutzbeauftragten?

    Nicht jedes Unternehmen benötigt unbedingt einen Datenschutzbeauftragten.  Jedoch muss jedes Unternehmen den Datenschutz umsetzen, auch wenn kein Datenschutzbeauftragter bestellt wurde. 

  • Konnten Sie einige oder keine Fragen beantworten?

    Nicht alle? 

    Dann sollten Sie unsere kostengünstigen, effektiven und serviceorientierten Angebote kennenlernen.

Sie interessieren sich für unsere Serviceleistungen? Wir sind stets für Sie da!

Das Risiko von Datenschutzverletzungen ist groß und nicht jeder kennt sich mit der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) aus.


Wir unterstützen Sie als Ihr externer Datenschutzbeauftragter bei der Umsetzung Ihrer essentiell wichtigen Datenschutzanforderungen, damit Sie Zeit für Ihre Kunden haben.


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